Vorsorgeprinzip beim Mobilfunk
Die hochfrequente Strahlung des Mobilfunks ist seit 2011 von der WHO als «möglicherweise krebserregend» eingestuft. ForscherInnen fordern neu eine Einstufung als «krebserregend». In einem Swisscom-Patent wurde anerkannt, dass nicht-ionisierende Strahlung wie 5G das Erbgut schädigen kann.
Schutz von Tier- und Pflanzenwelt
In unabhängigen Studien zur Fauna und Flora wurden schädliche Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung u.a. an Nutzvieh, Vögeln, Insekten (z.B. Bienen) sowie an Mikroorganismen und Pflanzen festgestellt.
Strahlungsarme Kommunikation
Schutz von Orten mit empfindlicher Nutzung, wie z.B. Kindergärten, Schulen, Spitäler, Altersheime, Arztpraxen und Wohnungen. Dabei spielt der flächendeckende Ausbau von Glasfasernetzen eine zentrale Rolle.
Energie- und Klimaziele
Die fünfte Mobilfunkgeneration wird enorme Ressourcen verbrauchen. Der Energieverbrauch für Informations- und Kommunikationstechnologie über 5G wird exponentiell ansteigen.
Klare Vorschriften zur Messung der Strahlung
Der Bundesrat hat im April 2019 beschlossen, ein Elektrosmog-Monitoring zu starten. Die Messungen der Strahlenbelastung beginnen 2021, voraussichtlich 2022 kann zum ersten Mal Bericht erstattet werden. Bis dann sollen 5G-Antennen vorsorglich gestoppt werden.